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Psychologische und sozialpädagogische Grundlagen beim Sorge- und Umgangsrecht (Weber, Matthias~Alberstötter, Uli)
Psychologische und sozialpädagogische Grundlagen beim Sorge- und Umgangsrecht , In familiengerichtlichen Verfahren um Sorge und Umgang ist die Kenntnis sozialpädagogischer und psychologischer Grundlagen von unschätzbarem Vorteil. Bei Auseinandersetzungen der Eltern entfaltet sich eine Dynamik, die insbesondere auch für Kinder mit Belastungen und Gefährdungen verbunden ist. Umso wichtiger ist es, dass alle beteiligten Professionen Gefahren erkennen, ihre Folgen verhindern und Möglichkeiten einer Deeskalation nutzen. Hier wird die Praxis der Verfahren um Sorge und Umgang kritisch betrachtet und Sie finden viele Hinweise für eine psychologisch/pädagogisch zielführende Gestaltung. Das Werk benennt und erläutert die Kriterien für Sorge- und Umgangsregelungen und Umgangsgestaltung, z.B. Erziehungseignung, Betreuungsmodelle, Bindungen des Kindes, Bindungstoleranz der Eltern. Es geht auch um die Dynamik eskalierter Elternkonflikte und damit verbundene Gefahren wie Gewalt, Entfremdung, Umgangsverweigerung, um die Bedeutung des Kindeswillens und die Frage, wie die Ermittlung der kindlichen Interessen gestaltet werden sollte und was eher schädlich ist. Die Autoren zeigen eine Vielzahl an konstruktiven Interventionsmöglichkeiten auf. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220307, Produktform: Kartoniert, Autoren: Weber, Matthias~Alberstötter, Uli, Auflage: 22001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 250, Keyword: Umgang; Eltern; Sorge; Familiengericht; hochstrittig; Jugendamt; Beratung; Kindeswohl; Kinderschutz; Trennung; Bindung; Störung; Verfahrensbeistand; Scheidung; Kindeswille; Eskalation; Scheidungskind; Streit, Fachschema: Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Länge: 241, Breite: 164, Höhe: 14, Gewicht: 438, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0010, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2682389
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Haben Geschwister Umgangsrecht?
Ja, Geschwister haben grundsätzlich kein gesetzlich verankertes Umgangsrecht. Das Umgangsrecht bezieht sich in erster Linie auf Eltern und deren Kinder. Allerdings kann in besonderen Fällen, zum Beispiel bei einer engen Bindung zwischen Geschwistern, ein Umgangsrecht gerichtlich festgelegt werden. Dies ist jedoch eher die Ausnahme und hängt von den individuellen Umständen ab. Letztendlich ist es wichtig, dass das Wohl des Kindes oder der Kinder im Mittelpunkt steht und im Sinne einer positiven Entwicklung entschieden wird.
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Bekommt der Erzeuger Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht eines Erzeugers hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Sorgerecht und dem Wohl des Kindes. In der Regel wird versucht, den Kontakt zwischen dem Kind und beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten, es sei denn, es gibt besondere Gründe, die dagegen sprechen. Es ist wichtig, dass die Eltern eine Vereinbarung treffen oder gerichtliche Entscheidungen treffen, um das Umgangsrecht zu regeln.
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Bekommt der Erzeuger Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht eines Erzeugers hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Sorgerecht und dem Wohl des Kindes. In der Regel wird versucht, den Kontakt zwischen dem Erzeuger und dem Kind aufrechtzuerhalten, es sei denn, es gibt besondere Gründe, die dagegen sprechen. In solchen Fällen kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder ganz entzogen werden.
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Ist das Umgangsrecht Pflicht?
Ist das Umgangsrecht Pflicht? Ja, das Umgangsrecht ist in Deutschland gesetzlich geregelt und somit eine rechtliche Verpflichtung. Eltern haben das Recht auf Umgang mit ihren Kindern, auch wenn sie getrennt leben. Es dient dem Wohl des Kindes, eine Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn der Umgang dem Kindeswohl schaden würde. In solchen Fällen kann das Gericht den Umgang einschränken oder ganz untersagen.
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Wann endet das Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht endet in der Regel, wenn das Kind volljährig wird, also mit Erreichen der Volljährigkeit. In manchen Fällen kann das Umgangsrecht jedoch auch vorher enden, zum Beispiel wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder wenn das Gericht eine Änderung des Umgangsrechts beschließt. Es ist wichtig, dass die Eltern sich an die vereinbarten Umgangsregelungen halten und im Zweifelsfall rechtzeitig rechtliche Schritte einleiten, um das Umgangsrecht zu klären. Letztendlich ist es entscheidend, dass das Umgangsrecht immer im besten Interesse des Kindes gehandhabt wird.
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Wann hat man Umgangsrecht?
Man hat Umgangsrecht in der Regel, wenn man Elternteil eines Kindes ist, das nicht im gleichen Haushalt lebt. Das Umgangsrecht soll sicherstellen, dass das Kind regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen hat. Es kann durch ein Gerichtsurteil oder eine Vereinbarung zwischen den Eltern festgelegt werden. Das Umgangsrecht kann auch für Großeltern oder andere enge Bezugspersonen gelten, wenn es im besten Interesse des Kindes ist. Es ist wichtig, dass das Umgangsrecht respektiert wird, um die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen zu fördern.
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Was beinhaltet das Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht beinhaltet das Recht eines Elternteils, sein Kind regelmäßig zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen, auch wenn das Kind nicht bei ihm lebt. Es umfasst auch das Recht, Entscheidungen über die Gestaltung des Umgangs zu treffen, wie zum Beispiel die Häufigkeit und Dauer der Besuche. Zudem beinhaltet es das Recht, Informationen über das Kind zu erhalten, wie zum Beispiel über dessen schulische Leistungen oder Gesundheitszustand. Das Umgangsrecht soll sicherstellen, dass das Kind eine Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechterhalten kann und dass seine Bedürfnisse und Interessen berücksichtigt werden.
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Wer kann Umgangsrecht beantragen?
Das Umgangsrecht kann grundsätzlich von jedem Elternteil beantragt werden, der nicht das alleinige Sorgerecht für das Kind hat. Auch Großeltern, Geschwister oder andere enge Bezugspersonen können unter bestimmten Umständen ein Umgangsrecht beantragen. In der Regel wird das Umgangsrecht jedoch in erster Linie zwischen den Eltern geregelt. Es ist wichtig, dass das Umgangsrecht im besten Interesse des Kindes liegt und dass die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes dabei berücksichtigt werden. Letztendlich entscheidet das Familiengericht über die Regelung des Umgangsrechts.
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